Seniorin in Harztor um 10.000 Euro betrogen
Betrüger gaben sich am Telefon als Amtspersonen aus und organisierten die Geldübergabe an der Haustür

Nach einem Betrug zum Nachteil einer Seniorin in Harztor ermittelt die Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen und sucht Zeugen. Nach Polizeiangaben gaben sich Unbekannte am Telefon als Amtspersonen aus und brachten die Frau dazu, Bargeld zu übergeben.
Ablauf der Tat
Die Tat ereignete sich am Donnerstag zwischen 11.30 Uhr und 14.45 Uhr. Ein Anrufer behauptete gegenüber der Seniorin, ein Staatsanwalt aus Nordhausen zu sein. Er erklärte, ein Familienmitglied sei an einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang ursächlich beteiligt gewesen und müsse deshalb inhaftiert werden.
Der Anrufer stellte in Aussicht, dass eine Haft durch die Zahlung einer Kaution abgewendet werden könne. Zunächst forderte er nach Polizeiangaben 150000 Euro. Schließlich wurde mit der Seniorin eine sofortige Bargeldzahlung in Höhe von zehntausend Euro vereinbart.
Geldübergabe an der Haustür
Gegen 14.30 Uhr nahm ein angeblicher Kurier der Staatsanwaltschaft Nordhausen das Bargeld in einem Briefumschlag entgegen. Die Übergabe erfolgte an der Haustür eines Mehrfamilienhauses in der Walter-Rathenau-Straße.
Beschreibung des Mannes
Die Geschädigte beschrieb den Empfänger des Umschlags wie folgt:
- Anfang 20 Jahre alt
- ungepflegtes Äußeres
- etwa 180 bis 185 Zentimeter groß
- schlanke Gestalt
- mittellange, gewellte, braune Haare
- eher ungepflegter, dunkler Bart
- Dreiviertelhose
- Umhängetasche, in der er das Geld verstaute
Polizei bittet um Hinweise
Die Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen ermitteln wegen Betrugs. Gesucht werden Zeugen, die Angaben zu dem beschriebenen Mann, zu möglichen Komplizen oder zu Fahrzeugen machen können, die mit der Tat in Zusammenhang stehen könnten.
Warnhinweise der Polizei
Die Polizei weist erneut darauf hin, am Telefon niemals Angaben zu Vermögensgegenständen oder Wertsachen im Haushalt zu machen. Nach ihren Angaben werden Staatsanwaltschaften und Polizeibeamte niemals telefonisch Kontakt aufnehmen, um solche Fragen zu stellen oder die Übergabe von Bargeld und Wertsachen zu vereinbaren. Kautionszahlungen werden demnach auch nicht von Staatsanwälten oder Polizeibeamten erhoben oder entgegengenommen.
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