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Betreff: PM: Fortgeschriebener Flächennutzungsplan für Jena wirksam | Strategischer Rahmen für Wohnen, Wirtschaft und Freiräume
Sehr geehrte Vertreter*innen der Medien,
mit der
öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt Nr.
43/26 (https://rathaus.jena.de/de/amtsblatt) am 29.10.2026 ist der fortgeschriebene
Flächennutzungsplan der Stadt Jena wirksam geworden. Zuvor hatte
das Thüringer Landesverwaltungsamt den Plan am 20.10.2026
genehmigt.
Damit verfügt
Jena über einen aktualisierten gesamtstädtischen Planungsrahmen
für die Entwicklung bis 2035. Der Flächennutzungsplan bildet die
strategische Grundlage für die künftige Wohnbau- und
Gewerbeflächenentwicklung, die Infrastruktur sowie den Erhalt
wertvoller Freiräume. Im Mittelpunkt stehen eine kompakte,
nachhaltige und klimawandelangepasste Stadtentwicklung sowie ein
verantwortungsvoller Umgang mit den begrenzten
Flächenressourcen. Rund 80 Prozent des Stadtgebiets werden
weiterhin als Freiflächen dargestellt.
Der Genehmigung
ging ein umfassendes Planungs- und Beteiligungsverfahren voraus.
Neben Behörden, Ortsteilräten, Beiräten und weiteren Trägern
öffentlicher Belange wurde auch die Öffentlichkeit mehrfach
beteiligt. Der Vorentwurf lag 2023 öffentlich aus, der
Planentwurf wurde 2025 für zwei Monate öffentlich ausgelegt.
Nach abschließender Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen fasste der Stadtrat am 01.07.2026 den
Feststellungsbeschluss.
Der fortgeschriebene
Flächennutzungsplan (https://planen-bauen.jena.de/de/flaechennutzungsplan-wirksam) ist einschließlich Begründung mit
Umweltbericht online unter jena.de/fnp (http://www.jena.de/fnp)
unter der Rubrik „Downloads“ öffentlich einsehbar.
Hintergrund:
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Als
vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die
beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in
ihren Grundzügen in einem grobmaschigen Strukturkonzept für
einen langfristigen Zeithorizont von ca. 15 Jahren dar. Dabei
schafft er kein unmittelbares Baurecht für einzelne
Grundstücke, sondern dient vielmehr als wichtige Grundlage für
künftige Bebauungspläne und städtebauliche Entscheidungen. Die
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gehört gemäß
Baugesetzbuch zu den kommunalen Pflichtaufgaben der Stadt.
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