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Betreff: PM: Wichtiger Schritt für die Osttangente: Keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss | Klagefristen sind abgelaufen – rechtliche Voraussetzung für den Ausbaus der B 88 sind geschaffen

Sehr geehrte Vertreter*innen der Medien, für den geplanten Ausbau der B 88 zur Osttangente ist das Planfeststellungsverfahren einen weiteren Schritt vorangekommen: Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde keine Klage eingereicht. Die Klagefristen für die Öffentlichkeit sowie für Personen, die im vorangegangenen Verfahren Einwände erhoben hatten, sind inzwischen abgelaufen. Der Beschluss vom 29.06.2026 lag vom 31.08. bis 14.09.2026 öffentlich aus. „Mit dem Ablauf der Klagefrist ist ein wesentlicher rechtlicher Schritt für die Osttangente abgeschlossen. Damit kann die Stadt die nächsten Schritte planen, auch wenn aufgrund der aktuellen Haushaltslage derzeit noch kein konkreter Zeitplan für die Umsetzung der Baumaßnahme möglich ist. Ziel bleibt, den Durchgangsverkehr aus stark belasteten Bereichen der Innenstadt herauszuhalten und damit langfristig neue Möglichkeiten für eine stadtverträgliche Entwicklung zu schaffen“, sagt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt. „Jeden Werktag pendeln fast 29.000 Menschen zur Arbeit nach Jena. Dazu kommen mehr als 11.000 Jenaer, die aus der Stadt herauspendeln. Für einen Hightech-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort mit Unternehmen wie ZEISS und JENOPTIK sowie der Friedrich-Schiller-Universität ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar. Genau deshalb brauchen wir die Osttangente: Sie ist keine Kür, sondern eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Jena erreichbar, leistungsfähig und zukunftsfähig bleibt“, erklärt der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses, Guntram Wothly (CDU). *Was bedeutet das für Jena?* Der vierstreifige Ausbau der B 88 im Bereich der Osttangente ist Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplans. Ziel ist es, insbesondere den Löbdergraben und die Karl-Liebknecht-Straße vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Langfristig soll so die Grundlage für eine umfassende verkehrliche Entlastung und Aufwertung des Löbdergrabens geschaffen werden. Das Vorhaben umfasst mehrere miteinander verbundene Bereiche. Dazu gehören unter anderem der Knotenpunkt Fischergasse/Knebelstraße, die Bereiche Am Eisenbahndamm und Am Anger, die südliche Wiesenstraße sowie die Angerkreuzung. *Radverkehr und Begrünung* Die Planung berücksichtigt auch den Radverkehr. Entlang der gesamten Strecke sind durchgängige, beidseitige und richtungstreue Radverkehrsanlagen vorgesehen. Das ist insbesondere mit Blick auf die zunehmende Bebauung und den entstehenden Universitätscampus entlang der Strecke von Bedeutung. Zusätzlich sind umfangreiche Baumneupflanzungen vorgesehen. Mit