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Grundsteuer in Leinefelde-Worbis bleibt stabil
Wichtige Infos zur Grundsteuer 2025 in Leinefelde-Worbis
Die Stadt Leinefelde-Worbis informiert Sie über die Grundsteuer für das Jahr 2025.
Die Steuer bleibt gleich wie im letzten Jahr.
Die Stadt hat alle wichtigen Zahlen und Termine erklärt.
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Grundsteuer-Hebesätze für 2025
Die Hebesätze sind genauso wie bisher:
- Grundsteuer A: 450 %
- Grundsteuer B: 495 %
- Gewerbesteuer: 420 %
Sie zahlen Ihre Steuer zu den gewohnten Zeiten.
Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihr Kassenzeichen an.
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Bankverbindungen für Ihre Überweisung
Sie können die Grundsteuer auf diese Konten überweisen:
- Kreissparkasse Eichsfeld
- IBAN: DE75 8205 7070 0100 0205 00
- BIC: HELADEF1EIC
- VR-Bank Mitte eG
- IBAN: DE02 5226 0385 0007 1929 75
- BIC: GENODEF1ESW
Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat haben, bucht die Bank automatisch ab.
SEPA-Lastschriftmandat bedeutet:
Die Stadt darf Ihre Steuer automatisch von Ihrem Konto abziehen.
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Wichtige Zahlungstermine
Bitte zahlen Sie Ihre Steuer an diesen Tagen:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
- 01. Juli (nur für Jahreszahler)
Die Stadt zieht die Grundsteuer immer pünktlich ein.
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Hinweise zur Hundesteuer
Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie Folgendes wissen:
- Melden Sie Ihren Hund an, wenn Sie ihn länger als 3 Monate haben.
- Die Hundesteuer-Bescheide von 2023 bleiben gültig.
- Die Hundesteuermarken von 2023 sind weiter gültig.
- Ab 2026 zahlen Sie die Hundesteuer einmal im Jahr.
- Die Zahlung ist dann am 01. Juli 2026 fällig.
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Kontakt bei Fragen
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Steueramt der Stadt Leinefelde-Worbis.
Dort bekommen Sie Hilfe und weitere Infos.
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Die Stadt sorgt so dafür, dass Sie gut informiert sind.
So können Sie Ihre Steuern pünktlich und richtig zahlen.