Einfache Sprache

Grundsteuer in Leinefelde-Worbis bleibt stabil

Wichtige Infos zur Grundsteuer 2025 in Leinefelde-Worbis

Die Stadt Leinefelde-Worbis informiert Sie über die Grundsteuer für das Jahr 2025.

Die Steuer bleibt gleich wie im letzten Jahr.

Die Stadt hat alle wichtigen Zahlen und Termine erklärt.

---

Grundsteuer-Hebesätze für 2025

Die Hebesätze sind genauso wie bisher:

  • Grundsteuer A: 450 %
  • Grundsteuer B: 495 %
  • Gewerbesteuer: 420 %

Sie zahlen Ihre Steuer zu den gewohnten Zeiten.

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihr Kassenzeichen an.

---

Bankverbindungen für Ihre Überweisung

Sie können die Grundsteuer auf diese Konten überweisen:

  • Kreissparkasse Eichsfeld
  • IBAN: DE75 8205 7070 0100 0205 00
  • BIC: HELADEF1EIC
  • VR-Bank Mitte eG
  • IBAN: DE02 5226 0385 0007 1929 75
  • BIC: GENODEF1ESW

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat haben, bucht die Bank automatisch ab.

SEPA-Lastschriftmandat bedeutet:

Die Stadt darf Ihre Steuer automatisch von Ihrem Konto abziehen.

---

Wichtige Zahlungstermine

Bitte zahlen Sie Ihre Steuer an diesen Tagen:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November
  • 01. Juli (nur für Jahreszahler)

Die Stadt zieht die Grundsteuer immer pünktlich ein.

---

Hinweise zur Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie Folgendes wissen:

  • Melden Sie Ihren Hund an, wenn Sie ihn länger als 3 Monate haben.
  • Die Hundesteuer-Bescheide von 2023 bleiben gültig.
  • Die Hundesteuermarken von 2023 sind weiter gültig.
  • Ab 2026 zahlen Sie die Hundesteuer einmal im Jahr.
  • Die Zahlung ist dann am 01. Juli 2026 fällig.

---

Kontakt bei Fragen

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Steueramt der Stadt Leinefelde-Worbis.

Dort bekommen Sie Hilfe und weitere Infos.

---

Die Stadt sorgt so dafür, dass Sie gut informiert sind.

So können Sie Ihre Steuern pünktlich und richtig zahlen.