Mühlhausen setzt Fassadenprogramm 2026 fort

Stadt unterstützt sichtbare Sanierungen und die Wiederherstellung historischer Fassadenelemente – Anträge jederzeit möglich

Die Stadt Mühlhausen setzt ihr Fassadenprogramm im Jahr 2026 fort. Eigentümerinnen und Eigentümer können damit bei der Sanierung straßenseitig sichtbarer Fassaden unterstützt werden. Nach Angaben der Stadt soll das Programm dazu beitragen, historische Gebäude zu erhalten, das Stadtbild aufzuwerten und private Sanierungsarbeiten zu fördern.

Was gefördert wird

Gefördert werden insbesondere Arbeiten an straßenseitig sichtbaren Fassaden. Dazu zählen unter anderem das Reinigen, Verputzen und Streichen der Fassade sowie die Wiederherstellung historischer Fassadenelemente.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter, sofern die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorliegt.

Höhe der Förderung

Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Der Zuschuss ist auf maximal 90 Euro je Quadratmeter förderfähiger Fassadenfläche und höchstens 5.000 Euro pro Maßnahme begrenzt.

Wichtige Voraussetzungen

Die Stadt weist darauf hin, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein darf, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt oder eine ausdrückliche Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde. Außerdem muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein. Je nach Lage des Gebäudes sind zudem die Vorgaben des Denkmal- oder Sanierungsrechts zu beachten.

Antragstellung

Anträge können jederzeit bei der Stadtverwaltung Mühlhausen eingereicht werden. Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sind auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen abrufbar: www.muehlhausen.de/fassadenprogramm.

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