Mehrere Wildunfälle im Eichsfeld: Polizei gibt Verhaltenstipps

Bei Kollisionen mit Rehen, Wildschweinen und Dachsen blieben die Fahrzeugführer unverletzt; so sollen Betroffene reagieren.

Von Herold-Teamvor 5 Tagen
LPI-NDH: Zahlreiche Wildunfälle im Eichsfeld - Polizei warnt vor zunehmenden Wildwechsel
© Thüringer Polizei/Adobe Stockfoto

Im Eichsfeld hat es in der zurückliegenden Nacht mehrere Wildunfälle gegeben. Nach Angaben der Polizei kollidierten Fahrzeuge mit Rehen, Wildschweinen und Dachsen, die die Fahrbahn kreuzten. Alle Fahrzeugführer blieben bei den Zusammenstößen unverletzt. Die Fahrzeuge wurden teilweise beschädigt, die Tiere entfernten sich in allen Fällen von der Unfallstelle.

Die Polizei weist angesichts der aktuellen Jahreszeit darauf hin, dass mit zunehmender Dunkelheit die Aktivität von Wildtieren steigt. Dadurch komme es vermehrt zu Fahrbahnquerungen, vor allem an Waldstücken und Feldrändern auf Bundes- und Landstraßen im ländlichen Teil Nordthüringens. Verkehrsteilnehmer sollen dort besonders wachsam fahren.

Verhalten bei Wildwechsel und Wildunfall

Quert ein Wildtier vor einem Fahrzeug die Fahrbahn, sollte sofort gebremst und auf ruckartige Lenkbewegungen verzichtet werden. Das Fahrzeug könne sonst gegen Bäume, in den Gegenverkehr oder gegen andere Hindernisse neben der Fahrbahn gelenkt werden, so die Polizei.

Kommt es dennoch zu einer Kollision, soll das beteiligte Fahrzeug gut ausgeleuchtet, mit Warnblinklicht und eingeschalteten Hauptscheinwerfern, abgestellt werden, sofern dabei keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Auf Fernlicht soll verzichtet werden, weil es andere Verkehrsteilnehmer blenden und das Warnblinklicht schwerer erkennbar machen kann.

Anschließend soll die Polizei über den Wildunfall informiert werden. Ist das Fahrzeug fahrbereit und gehen von ihm keine Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer aus, kann auch eine Polizeidienststelle der Wahl zur Unfallaufnahme aufgesucht werden. Eine Terminabsprache ist dafür nicht zwingend erforderlich. Polizeibeamte stellen für die Versicherung Wildunfallbescheinigungen aus. Dafür wird eine Gebühr erhoben, die von den Versicherungen erstattet werden kann.

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