Einfache Sprache
Mehrere Wildunfälle im Eichsfeld: Polizei gibt Verhaltenstipps
Im Eichsfeld gab es in der zurückliegenden Nacht mehrere Wildunfälle.
Nach Angaben der Polizei kollidierten Fahrzeuge mit Rehen.
Nach Angaben der Polizei kollidierten Fahrzeuge mit Wildschweinen.
Nach Angaben der Polizei kollidierten Fahrzeuge mit Dachsen.
Die Tiere kreuzten nach Angaben der Polizei die Fahrbahn.
Alle Fahrzeugführer blieben bei den Zusammenstößen unverletzt.
Die Fahrzeuge wurden nach Angaben der Polizei teilweise beschädigt.
Die Tiere entfernten sich nach Angaben der Polizei in allen Fällen.
Die Tiere entfernten sich in allen Fällen von der Unfallstelle.
Die Polizei ordnet die Ereignisse mit der Jahreszeit ein.
Die Polizei sagt, dass mit zunehmender Dunkelheit die Aktivität steigt.
Die Polizei führt aus, dass dadurch vermehrt Fahrbahnquerungen vorkommen.
Die Polizei nennt als Orte Waldstücke und Feldränder.
Die Polizei nennt Bundesstraßen und Landstraßen im ländlichen Teil Nordthüringens.
Die Polizei fordert von Verkehrsteilnehmern besondere Wachsamkeit.
Verhalten bei Wildwechsel
Quert ein Wildtier vor einem Fahrzeug die Fahrbahn, sollte sofort gebremst werden.
Dabei sollte auf ruckartige Lenkbewegungen verzichtet werden.
Das sagt die Polizei, damit das Auto nicht gelenkt wird.
Die Polizei warnt vor möglichen Folgen bei ruckartigem Lenken.
Das Fahrzeug kann sonst gegen Bäume gelenkt werden.
Das Fahrzeug kann sonst in den Gegenverkehr gelenkt werden.
Das Fahrzeug kann sonst gegen andere Hindernisse neben der Fahrbahn gelenkt werden.
Verhalten nach einem Wildunfall
Kommt es dennoch zu einer Kollision, sollte das beteiligte Fahrzeug abgestellt werden.
Dabei sollte es gut ausgeleuchtet werden.
Das Fahrzeug sollte mit Warnblinklicht ausgerüstet bleiben.
Das Fahrzeug sollte die Hauptscheinwerfer eingeschaltet haben.
Das Abstellen soll nur passieren, sofern dabei keine Gefahr entsteht.
Die Gefahr gilt für andere Verkehrsteilnehmer.
Auf Fernlicht sollte verzichtet werden.
Die Polizei nennt als Grund, dass Fernlicht andere Verkehrsteilnehmer blenden kann.
Die Polizei nennt als weiteren Grund, dass Fernlicht das Warnblinklicht schwerer erkennbar macht.
Danach soll die Polizei über den Wildunfall informiert werden.
Unfallaufnahme und Bescheinigung
Wenn das Fahrzeug fahrbereit bleibt, kann eine Polizeidienststelle aufgesucht werden.
Dies gilt, wenn von dem Fahrzeug keine Gefahren ausgehen.
Für die Unfallaufnahme ist eine Terminabsprache nicht zwingend erforderlich.
Polizeibeamte stellen für die Versicherung Wildunfallbescheinigungen aus.
Dafür wird eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr kann nach Angaben der Polizei von den Versicherungen erstattet werden.