Polizei ermittelt gegen 84-Jährigen nach Unfall auf Parkplatz in Erfurt

Nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz im Erfurter Südosten ermittelt die Polizei gegen einen 84-jährigen Autofahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Mann hatte sich nach dem Zusammenstoß am Mittwochvormittag, 23. September 2026, von der Unfallstelle entfernt.
Nach Angaben der Polizei parkte der Senior kurz nach 09:30 Uhr mit seinem VW auf einem Großparkplatz in der Straße Am Drosselberg aus einer Parklücke aus. Dabei kollidierte er mit einem gegenüber geparkten Opel. Anschließend begutachtete er den entstandenen Schaden und fuhr davon.
Dank Zeugenhinweisen konnten Polizeibeamte den Mann kurze Zeit später feststellen. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf körperliche Beeinträchtigungen, die seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt haben könnten. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin den Führerschein und stellten den Fahrzeugschlüssel sicher.
An beiden Autos entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt etwa 6.000 Euro.
Hinweise der Polizei zum Verhalten nach einem Unfall
Die Polizei weist darauf hin, dass man nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich anhalten, sich über die Unfallfolgen vergewissern und die Feststellung der Personalien sowie der eigenen Beteiligung ermöglichen soll. Ist der Geschädigte bei einem beschädigten geparkten Fahrzeug nicht vor Ort, müsse zunächst eine den Umständen angemessene Zeit gewartet werden. Ein Zettel mit den eigenen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe reiche nicht aus. Kann der Geschädigte nicht erreicht werden, sollte die Polizei verständigt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Unfallflucht sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und könne mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
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