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Polizei ermittelt gegen 84-Jährigen nach Unfall auf Parkplatz in Erfurt
Die Polizei ermittelt nach einem Verkehrsunfall in Erfurt.
Die Polizei ermittelt gegen einen 84-jährigen Autofahrer.
Der Verdacht lautet auf Gefährdung des Straßenverkehrs.
Der Verdacht lautet auch auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Der Autofahrer entfernte sich am Mittwochvormittag von der Unfallstelle.
Der Vorfall ereignete sich am 23. September 2026.
Die Polizei stellte den Mann kurze Zeit später fest.
Das teilte die Polizei mit.
Unfallablauf auf dem Parkplatz
Der 84-jährige Mann parkte kurz nach 09:30 Uhr.
Er parkte mit seinem VW auf einem Großparkplatz.
Der Parkplatz liegt in der Straße Am Drosselberg.
Der Mann fuhr aus einer Parklücke heraus.
Dabei kollidierte sein VW mit einem gegenüber geparkten Opel.
Nach dem Zusammenstoß begutachtete der Fahrer den Schaden.
Danach fuhr er von der Unfallstelle weg.
Feststellung durch Zeugen und Kontrolle
Zeugenhinweise führten zur Feststellung des Fahrers.
Polizeibeamte stellten den Mann kurze Zeit später fest.
Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf körperliche Beeinträchtigungen.
Die Hinweise könnten die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt haben.
Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein.
Die Beamten stellten außerdem den Fahrzeugschlüssel sicher.
Höhe des Sachschadens
An beiden Autos entstand Sachschaden.
Der Schaden lag insgesamt bei etwa 6.000 Euro.
Hinweise der Polizei zum Verhalten nach einem Unfall
Die Polizei rät nach einem Verkehrsunfall zum Anhalten.
Die Polizei rät zur Kontrolle der Unfallfolgen.
Die Polizei rät zur Feststellung der Personalien.
Die Polizei rät zur Feststellung der eigenen Beteiligung.
Die Polizei sagt, dass man auch Wartezeiten beachten soll.
Das gilt, wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist.
Die Polizei nennt eine den Umständen angemessene Zeit.
Die Polizei sagt, ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus.
Die Polizei empfiehlt die Verständigung der Polizei.
Die Polizei empfiehlt dann eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen.
Bewertung durch die Polizei
Die Polizei bewertet Unfallflucht als Straftat.
Die Polizei schreibt Unfallflucht sei kein Kavaliersdelikt.
Die Polizei nennt eine mögliche Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Die Polizei nennt auch eine mögliche Geldstrafe.