Eisenach nimmt Kulturförderanträge für 2027 entgegen
Kulturvereine, Initiativen und Einzelpersonen können bei der Stadt Eisenach bis zum 15. November 2026 finanzielle Unterstützung für Projekte im Jahr 2027 beantragen. Die Frist endet um Mitternacht.
Gefördert werden können kulturelle und künstlerische Vorhaben, die das Angebot in Eisenach bereichern und allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind. Auch Aktivitäten ortsansässiger Kulturschaffender außerhalb der Stadt kommen infrage, wenn sie voraussichtlich Eisenachs überregionale Wahrnehmung und Reputation nachhaltig stärken.
Neue Grenzen und Eigenanteil
Das Projektvolumen regulär förderfähiger Anträge ist auf 5000 Euro begrenzt. Ein Drittel der Projektkosten muss als Eigenanteil oder durch Drittmittel nachgewiesen werden. Anträge mit einem Finanzbedarf von mehr als 5000 Euro können mit ausführlicher Begründung gesondert eingereicht werden. Über sie entscheidet der Stadtrat im Rahmen der noch verfügbaren Restmittel.
Für nachträglich oder kurzfristig entstandene Projekte unterstützt die Stadtverwaltung Vorhaben mit einem Fördervolumen von bis zu 500 Euro. Gewerbliche oder kommerziell ausgerichtete Angebote sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antrag online, per E-Mail oder Post
Die Förderrichtlinie und das ausfüllbare Antragsformular stehen unter eisenach.de/kultur bereit. Anträge können per E-Mail an [email protected] oder postalisch an die Stabsstelle Kultur, Goldschmiedenstraße 1, 99817 Eisenach, gesendet werden.
Eingetragene Vereine müssen eine aktuelle Satzung und eine Bescheinigung des Finanzamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit beifügen, wenn sie erstmals einen Antrag stellen oder sich die Unterlagen seit der letzten Einreichung geändert haben. Für Rückfragen nennt die Stabsstelle Kultur dieselbe E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummern 03691 670-410 und 03691 670-412.
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