Landkreis Greiz übergibt neue Fahrzeuge an die Freiwilligen Feuerwehren

Ronneburg erhält den Rüstwagen, Hohenleuben den Gerätewagen Messtechnik – Schulungen und Übungen sind vor der In-Dienststellung geplant

Von Redaktion LK Greiz

Landkreis Greiz übergibt neue Fahrzeuge für Brand- und Katastrophenschutz

Der Landkreis Greiz hat zwei neue Fahrzeuge für den Brand- und Katastrophenschutz angeschafft und am 25. August offiziell an die Freiwilligen Feuerwehren übergeben. Landrat Dr. Ulli Schäfer und Kreisbrandinspektor Sascha Rudolf nahmen den neuen Rüstwagen und den neuen Gerätewagen Messtechnik in Ronneburg in Empfang. Dort beziehungsweise in Hohenleuben werden die Fahrzeuge künftig stationiert.

Der Rüstwagen ist für schwere technische Hilfeleistung ausgelegt und soll in Ronneburg eingesetzt werden. Der Gerätewagen Messtechnik dient als Erkundungsfahrzeug für ABC-Einsätze, also atomar-biologische-chemische Einsätze, und ist mit Mess- und Probenentnahmegeräten ausgestattet. Nach Angaben von Sascha Rudolf müssen die Einsatzkräfte vor der In-Dienststellung geschult werden und an den Fahrzeugen üben; dies könne mitunter vier Wochen und länger dauern.

Die Anschaffungskosten betrugen 580.000 Euro für den Rüstwagen und 418.168,28 Euro für den Gerätewagen Messtechnik. Das Land Thüringen förderte die Fahrzeuge mit 187.000 Euro beziehungsweise 99.000 Euro.

Landrat Dr. Ulli Schäfer verwies darauf, dass mit den neuen Fahrzeugen zwei ältere Einsatzfahrzeuge aus den Jahren 1997 und 1994 ersetzt werden. Zugleich sei mit der Anschaffung umfangreiche Vorbereitungsarbeit verbunden gewesen.

Bei dem Termin in Ronneburg übergaben Landrat und Kreisbrandinspektor außerdem 16 Kennzeichnungswesten an die Einheiten des Sanitäts- und Betreuungszuges. Der Landkreis Greiz hatte dafür rund 3.000 Euro im Haushalt eingeplant. Die Westen dienen der Kennzeichnung der Führungskräfte im Einsatz und sollen die Zuordnung der Führungspersonen erleichtern, wenn mehrere Organisationen zusammenarbeiten.

Der Landkreis weist zudem darauf hin, dass sowohl Rüstwagen als auch Gerätewagen Messtechnik gemäß Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung von jedem Landkreis im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes vorzuhalten sind.

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