Ankündigung zahlreicher Vollsperrungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (18. bis 25. September 2026)
Mehrere Verkehrsbehinderungen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit genannten Umleitungen – Änderungen möglich

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind in der Zeit von Freitag, 18. September, bis Freitag, 25. September 2026, mehrere erhebliche Verkehrsbehinderungen angekündigt. Die aktuelle Übersicht der Vollsperrungen gilt nach Angaben der Mitteilung mit Stand vom Freitag, 18. September, 10 Uhr.
Verkehrsbehinderungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
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B 85, Rudolstadt, Lengefeldstraße im Bereich Abzweig Debrastraße bis einschließlich An der Pörze
Die Vollsperrung gilt bis Ende 2027. Die Umleitung führt über Rudolstadt, B 88, Kirchhasel, K 18 Kuhfraß, Neusitz, L 2391 Großkochberg und B 85 Teichröda. -
B 85/88, Ortsumfahrung Schwarza / Volkstedt
Die Richtungsfahrbahn nach Saalfeld ist bis etwa 2. Oktober voll gesperrt. Schwarza und Volkstedt bleiben über die Ausfahrt B 88 OD Schwarza oder die Ausfahrt Rampe Jass Papierfabrik/Breitscheidstraße erreichbar. Das Krankenhaus und das Saalemaxx sind über die Kreuzung Ankerwerk/Schaalaer Chaussee erreichbar. -
B 281, Bahnübergang Vogelschutz Oberwellenborn
Die Vollsperrung ist vom 10. Oktober bis 13. Oktober vorgesehen. Die Umleitung verläuft über Bucha und die L 1105. -
B 281, Schmiedefeld, Bahnübergang Richtung Lichte
Hier gilt eine Vollsperrung vom 5. Oktober bis 9. Oktober. Die Umleitung führt über B 85, Saalfeld, Hockeroda, Probstzella, L 1098, Gräfenthal, L 1150, Spechtsbrunn und Lichte. -
B 281, Saalfeld, Rudolstädter Straße im Bereich Siechenbach
Die Vollsperrung dauert bis etwa Ende Oktober. Die Umleitung führt über die B 281 Ortsumfahrung Saalfeld zur B 85, Pößnecker Straße, den Kreisverkehr Bahnhof über die Bahnhofstraße zum Zentrum beziehungsweise ab Promenadenweg über das Stadtzentrum zum Bahnhof weiter zur B 85. -
L 1098, Gräfenthal, Gebersdorfer Straße
Die Baufortführung aus 2025 führt zu einer Vollsperrung bis Jahresende. Die Umleitung verläuft über L 1150, Kalte Küche, Spechtsbrunn, L 1152, Piesau, B 281 und L 1098 Lippelsdorf. -
L 1098, Probstzella, Bahnübergang Richtung Zopten
Die Vollsperrung ist vom 12. Oktober bis 17. Oktober geplant. Die Umleitung führt über B 85, Steinbach am Wald, St 2209, L 2659 und L 1150 Gräfenthal. -
L 1100, OD Lothra
Die Vollsperrung gilt bis Jahresende. Die Umleitung führt über Dorfilm beziehungsweise Thimmendorf. -
L 1112, Bad Blankenburg, Bahnübergang Schwarzburger Straße
Die Vollsperrung beginnt am 21. September um 7 Uhr und endet am 22. September um 20 Uhr. Die Umleitung führt über B 88, Unterköditz, L 1113 Allendorf, Schwarzburg und L 1112 Bad Blankenburg. -
L 1145, zwischen Unterweißbach und Oberweißbach
Die Vollsperrung gilt bis Jahresende. Die Umleitung führt über Cursdorf, L 2648, Meuselbach-Schwarzmühle, L 1112 Mellenbach-Glasbach und Unterweißbach. -
Uhlstädt, Bahnübergang Sandstraße
Vollsperrung vom 22. September, 12 Uhr, bis 24. September, 12 Uhr. -
Zeutsch, Bahnübergang Steigerhaus
Vollsperrung vom 22. September, 12 Uhr, bis 24. September, 12 Uhr. -
Bad Blankenburg, Bahnübergang Griesbachstraße
Vollsperrung vom 22. September, 12 Uhr, bis 24. September, 9 Uhr. -
Ortsverbindungsstraße zwischen Reichmannsdorf und Meura (Schlagethal); Sperrbereich zwischen Sophienthal und Schlagethalmühle
Die Vollsperrung ist vom 12. bis 14. Oktober wegen Baumfällarbeiten angekündigt.
Aus den Nachbarlandkreisen und den Stadtverwaltungen
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B 85, OD Ludwigsstadt
Vollsperrung vom 2. November bis 6. November 2026. Die Umleitung führt über B 85, Steinbach am Wald, Gräfenthal, Probstzella und B 85. -
L 1096, Wurzbach, Lehestener Straße im Bereich Oßlaberg und Diakonie
Vollsperrung bis 30. Juni 2027. Die Umleitung führt über B 90, Lehesten, L 1097 Lichtentanner Bahnhof und B 90. -
K 147, Ortsdurchfahrt Crösten
Wegen der Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen gilt eine Vollsperrung bis Ende September.
Die Mitteilung weist außerdem darauf hin, dass Straßenbaumaßnahmen immer unvorhersehbaren Ereignissen unterliegen und daher unverbindlich sowie nicht abschließend sind. Maßnahmen in den Stadtgebieten Saalfeld und/oder Rudolstadt werden nur im Einzelfall und bei besonderem Bedarf veröffentlicht.
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