Ehrenamtsförderung des Landkreises einstimmig beschlossen

Kultur und Bildung vergibt die Mittel aus der Thüringer Ehrenamtsstiftung – darunter Förderung für Ehrenamtliche und Ehrenamtsveranstaltungen wie die Ehrenamtsgala

Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. September, die Vergabe der Ehrenamtsförderung des Landkreises einstimmig beschlossen. Zuvor hatte der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Vorlage ebenfalls einstimmig empfohlen.

Für die Förderung stehen 47.700 Euro aus Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. Im Presse- und Kulturamt können nun die Bescheide für die Ehrenamtlichen erstellt werden.

Bis zum Stichtag der Antragstellung am 30. Juni 2026 waren im Presse- und Kulturamt Anträge von 40 Antragstellern eingegangen. Zwei Anträge konnten aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden, zwei weitere trafen deutlich nach Fristende ein, erläuterte Amtsleiter Peter Lahann den Ausschussmitgliedern.

Der größte Teil der Fördermittel, rund 36.500 Euro, dient der Förderung von 305 Ehrenamtlichen. Sie erhalten als Anerkennung 11,50 Euro pro Monat, insgesamt 138 Euro.

Knapp 10.000 Euro sind für Ehrenamtsveranstaltungen vorgesehen. Dazu gehört auch die traditionelle Ehrenamtsgala des Landkreises, die am 25. November in der Schlosskapelle stattfindet. Für diese Veranstaltung konnte das Presse- und Kulturamt eine Sonderförderung in Höhe von 1.000 Euro bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung beantragen. Der Bescheid dazu ist inzwischen eingetroffen.

Im Rahmen der Gala werden die Ehrenamtspreise des Landkreises durch Landrat Marko Wolfram verliehen. Als Thema für 2026 hat der Ausschuss für Kultur und Bildung nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit das Engagement von und für Kinder und Jugendliche festgelegt.

Für die diesjährige Veranstaltung ist außerdem geplant, die Unternehmen und Anbieter einzuladen, die mit Vergünstigungen und Ermäßigungen die Thüringer Ehrenamtscard unterstützen. Die Fördermittelbescheide sollen in den kommenden Tagen erstellt und den Antragstellern zugesandt werden.

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