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Jena setzt bei FC Carl Zeiss-Heimspielen 2026/2027 auf neue 90-Prozent-Grenze
Reaktion der Stadt Jena auf das Gericht
Die Stadt Jena reagierte auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera.
Der Beschluss stammt vom 26. August 2026.
Die Kommune teilte den Inhalt des Beschlusses mit.
Das Gericht entschied im Eilverfahren über den Auflagenbescheid.
Der Bescheid betrifft Heimspiele des FC Carl Zeiss Jena.
Die Spiele sollen in der Saison 2026 und 2027 stattfinden.
Neue Regel bei Spielen mit erhöhtem Risiko
Für Spiele mit erhöhtem Risiko soll künftig eine Grenze gelten.
Die Grenze liegt bei 90 Prozent.
Die Grenze bezieht sich auf Kapazitätsreduzierungen.
Die 90 Prozent sollen für Stehplatzbereiche gelten.
Vorher soll etwa 80 Prozent gegolten haben.
Die Stadt kündigte die Umsetzung des Beschlusses an.
Die Stadt will die verfahrensbezogenen Anforderungen erfüllen.
Die Stadt will auch die begründungsbezogenen Anforderungen erfüllen.
Die Stadt will in jedem Einzelfall entscheiden.
Die Entscheidung soll wie vom Gericht gefordert erfolgen.
Gerichtliche Klärung zur Verortung
Nach Einschätzung der Stadt hat die Prozentzahl weniger Bedeutung.
Die Stadt sieht die rechtliche Klärung als wichtiger an.
Die Klärung betrifft Kapazität und die Verortung.
Die Stadt nennt die heutige Unterbringung aktiver Fans als Beispiel.
Aktive Fanszeneen liegen heute auf der Südtribüne.
Die Stadt ordnet diese Unterbringung einem früheren Kompromiss zu.
Der Kompromiss entstand zwischen Sicherheitsbehörden.
Der Kompromiss entstand auch mit dem Stadionbetreiber.
Der Kompromiss entstand auch mit der Fanszene.
Der Stadtrat beschloss am 14. November 2018 eine Trennung.
Der Beschluss sah die Trennung möglichst weitgehend vor.
Die Gästefans sollten im Süden sitzen.
Die aktive Heimfanszene sollte im Norden sitzen.
Später zog die aktive Fanszene wieder in den Süden ein.
Die Rückkehr beruht nach Angaben der Stadt auf einem Grundkonsens.
Der Grundkonsens galt für besondere Sicherheitsbedingungen.
Verfahrensführung und Aussagen vor Gericht
Das Verfahren führte der Verein gegenüber der Stadt.
Der Vizepräsident des FC Carl Zeiss Jena führte das Verfahren.
Der Name lautet Tom Hilliger.
Tom Hilliger ist Rechtsanwalt.
Seine Kanzlei vertritt den Verein im Prozess.
Vertreten wird die FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH.
Die Vertretung erfolgt als Prozessbevollmächtigte.
Das Gericht fragte die Beteiligten zur Verortung ab.
Beide Beteiligten erklärten übereinstimmend vor Gericht.
Es gibt keine Zusage für den Block N.
Es gibt keinen Vertrag für den Block N.
Es gibt keine sonstige rechtsverbindliche Erklärung für Block N.
Diese Aussage betrifft die aktive Heimfanszene.
Die aktive Heimfanszene sollte demnach nicht in der Südkurve in Block N stehen.
Folgen für künftige Risikospiele
Das Gericht stellte rechtliche Grenzen für Blockwünsche fest.
Das Interesse am Belegen eines bestimmten Stadionblocks ist kein geschütztes Recht.
Das gilt nach Angaben des Beschlusses über die allgemeine Handlungsfreiheit hinaus.
Das Gericht bewertete auch Sicherheitsmaßnahmen gegenüber der Kapazitätsgrenze.
Eine Verlegung der aktiven Fanszene kann mildere Maßnahme sein.
Die Verlegung soll nur im Einzelfall nötig sein.
Die Verlegung soll auf einer zureichenden Gefahrenprognose beruhen.
Für Sicherheitsbehörden ergibt sich daraus eine andere Reihenfolge beim Prüfen.
Die Nähe zweier verfeindeter aktiver Fanszenen kann ein Risiko erzeugen.
Das gilt auf derselben Tribüne.
Die Fanszenen sollen nur durch einen Pufferblock getrennt sein.
Der Pufferblock soll etwa 50 Meter breit sein.
Dabei soll künftig nicht zuerst die Zuschauerzahl gesenkt werden.
Stattdessen sollen Behörden den Abstand vergrößern.
Geplantes Vorgehen der Stadt
Die Stadt will für jedes Risikospiel planen und dokumentieren.
Die Stadt will eine Gefahrenprognose erstellen.
Die Gefahrenprognose soll einzelfallbezogen sein.
Die Stadt will den Verein zuvor anhören.
Die Stadt will eine förmliche Anhörung durchführen.
Die Stadt will den Verein zu der Entscheidung einbeziehen.
Ergibt die Prüfung einen maßgeblichen Risikofaktor räumliche Nähe.
Dann soll die Verlegung angeordnet werden.
Die Verlegung betrifft die aktive Heimfanszene.
Die Verlegung soll in einen deutlich weiter entfernten Stadionbereich erfolgen.
Dann könnte die Südtribüne deutlich höher ausgelastet werden als bisher.
Stellungnahme aus dem Rathaus
Bürgermeister Benjamin Koppe erklärte den bisherigen Weg.
Der bisherige Weg habe allen Seiten etwas abverlangt.
Polizei und Stadionbetreiber seien betroffen gewesen.
Auch die Stadt sei betroffen gewesen.
Auch die Fanszene sei betroffen gewesen.
Benjamin Koppe sagte, er habe deshalb über Jahre gehalten.
Er sagte auch, er habe den Schritt bedauert.
Die Vereinsführung habe ihn nach seinen Angaben aufgekündigt.
Benjamin Koppe sagte, er bedauere das sehr.
Er sagte, der Verein habe vor Gericht selbst erklärt.
Der Verein habe keinen Anspruch auf einen bestimmten Block.
Benjamin Koppe nannte das als Botschaft des Beschlusses.
Er sagte, volle Kapazität sei möglich.
Er sagte, volle Kapazität soll aber ohne aktive Fanszene neben dem Gästebereich gelten.
Er nannte den Abstand von etwa 50 Metern zwischen den Bereichen.
Er sagte, die aktive Fanszene solle nicht fünfzig Meter neben dem Gästeblock liegen.