Beschlüsse des Stadtrats Schmölln: Tanklöschfahrzeug, Straße und Stadtwerke
In der 22. Sitzung am 27. August 2026 fasste der Stadtrat unter anderem Beschlüsse zur Feuerwehrausstattung, zur Sanierung in Nöbdenitz, zur Vergabe von Dienstleistungen und zur Gebührenbefreiung öffentlicher E-Ladesäulen.
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner 22. Sitzung am 27. August 2026 mehrere Beschlüsse zu Feuerwehr, Infrastruktur, Kindertageseinrichtungen, Stadtentwicklung, Ladeinfrastruktur und den Stadtwerken gefasst. Die Entscheidungen betreffen sowohl laufende Investitionen als auch weitere Planungsverfahren und Vergaben.
Neues Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr
Für die Freiwillige Feuerwehr Schmölln beschloss der Stadtrat die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs TLF 3000. Das derzeit eingesetzte Fahrzeug TLF 16/25 stammt aus dem Jahr 1997. Nach Angaben der Stadt nehmen aufgrund des Alters Verschleiß und Reparaturkosten zu; zudem entspreche das Fahrzeug nicht mehr den heutigen Anforderungen an Sicherheit und Ausstattung.
Die Stadt Schmölln ist nach der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung verpflichtet, ein entsprechendes Tanklöschfahrzeug vorzuhalten. Für die Ersatzbeschaffung wurden Fördermittel beim Freistaat Thüringen beantragt. Bewilligt wurden 125.000 Euro. Den Zuschlag erhält die Rosenbauer Deutschland GmbH aus Luckenwalde. Die Auftragssumme beträgt 474.729,08 Euro. Für die Finanzierung ist im städtischen Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2027 vorgesehen.
Sanierung der Ortsverbindungsstraße in Nöbdenitz
Auch für die Infrastruktur in Nöbdenitz traf der Stadtrat eine Entscheidung. Beschlossen wurde die Sanierung der Ortsverbindungsstraße von der B7 bis zur Bahnlinie. Die Straße ist rund 750 Meter lang und etwa sechs Meter breit. Vorgesehen sind ein grundhafter Ausbau beziehungsweise eine neue Asphaltdecke, Arbeiten an den Straßengräben und an einer vorhandenen Verrohrung sowie die Anpassung der Zufahrten.
Den Auftrag erhält die Firma Swiss BTG Bautec and Trade GmbH. Die geprüfte Auftragssumme beträgt 305.252,85 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Geplant ist eine besondere Bauweise, bei der ein Teil des vorhandenen Straßenmaterials vor Ort aufbereitet und mit Bindemitteln zu einer neuen, tragfähigen Tragschicht verarbeitet wird. Darauf soll eine neue Asphaltdeckschicht aufgebracht werden. Vor Beginn der Arbeiten sollen unter anderem Bodenproben und Eignungsanalysen durchgeführt werden.
Die ursprüngliche Kostenschätzung der Stadt für die Gesamtmaßnahme lag bei rund 805.000 Euro. Finanziert wird das Vorhaben aus bereits vorgesehenen Haushaltsmitteln beziehungsweise durch Minderausgaben an anderer Stelle im Straßenbereich.
Dienstleistungen für städtische Kindertageseinrichtungen vergeben
Für die Jahre 2027 und 2028 wurden außerdem die Unterhaltsreinigung sowie der Küchen- und Wirtschaftsdienst in den Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft neu vergeben. Erstmals wurden die Angebote anhand einer umfassenden Bewertungsmatrix beurteilt. Berücksichtigt wurden neben dem Preis und der Wirtschaftlichkeit auch das Konzept und die Qualität, Personal und Zuverlässigkeit sowie Umwelt und Nachhaltigkeit.
Der Stadtrat vergab die Leistungen an die Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG aus Zwickau. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 462.978,35 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Weitere Planung für den Kiessandtagebau Sommeritz
Gebilligt wurde auch der Vorentwurf für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmölln. Zugleich beschloss der Stadtrat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Hintergrund ist die geplante perspektivische Erweiterung des Kiessandtagebaus Sommeritz.
Vorgesehen ist eine Erweiterung der bestehenden Abbaufläche um rund 9,2 Hektar in nordöstlicher Richtung sowie um rund 5,8 Hektar nach Südosten. Mit dem Beschluss beginnt das weitere Beteiligungsverfahren. Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht wird öffentlich ausgelegt und auch auf der Internetseite der Stadt Schmölln veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können sich damit über die Planungen informieren und Hinweise sowie Anregungen einbringen.
Für die Stadt Schmölln entstehen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Kosten. Die Finanzierung erfolgt durch den Vorhabenträger.
Gebühren für öffentliche E-Ladesäulen entfallen
Eine weitere Änderung betrifft die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Schmölln. Künftig wird die Nutzung öffentlicher Stellplätze für öffentlich zugängliche E-Ladesäulen mit einer Gebühr von 0,00 Euro belegt. Nach Angaben der Stadt soll dies den Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützen und Investitionen in zusätzliche öffentlich zugängliche Ladepunkte erleichtern. Da für diese Nutzung bisher keine Einnahmen erzielt wurden, hat die Gebührenbefreiung keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Jahresabschluss der Stadtwerke bestätigt
Darüber hinaus bestätigte der Stadtrat den Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Schmölln GmbH in der von der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung. Der Abschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 390.565,12 Euro aus. Der Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gleichzeitig erteilte der Stadtrat Geschäftsführer Herrn Kühnast sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 einstimmig Entlastung.
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