Haus- und Straßensammlung 2026 in Thüringen: Unterstützung für die Kriegsgräberfürsorge

Volksbund Landesverband Thüringen bittet vom 18. Oktober bis 15. November um Teilnahme bis zum Ende am Volkstrauertag – mit genehmigten Vorgaben für Sammlerinnen und Sammler

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Thüringen, ruft für die Zeit vom 18. Oktober bis 15. November 2026 zur Haus- und Straßensammlung in den Städten und Gemeinden Thüringens auf. Die Sammlung endet am Volkstrauertag. Genehmigt wurde sie vom Thüringer Landesverwaltungsamt mit dem Aktenzeichen 211.12-2152-08/26 TH vom 23.10.2025.

Der Volksbund bittet die Städte und Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, aber auch Soldaten und Reservisten der Bundeswehr, um Unterstützung. Auch Vereine und Schulklassen werden ausdrücklich gebeten, sich als Spendensammler für den gemeinnützigen und friedensfördernden Zweck zu engagieren.

Wofür die Unterstützung eingesetzt wird

Nach Angaben des Volksbundes bietet der Landesverband Thüringen im Gegenzug Beratungsleistungen für Städte, Kommunen und Kirchen bei der Umsetzung des Gräbergesetzes zur Pflege und Erhaltung von Kriegsgräbern an. Zudem unterstützt er Schulen und andere Bildungsträger mit friedenspädagogischen Projekten mit historischem und lokalem Bezug.

Für Jugendliche nennt der Volksbund Angebote des freiwilligen Engagements im Rahmen von Workcamps in Europa unter dem Motto „Arbeit für den Frieden“. Angehörigen soll außerdem Hilfe bei der Suche nach den Gräbern von Gefallenen und Vermissten angeboten werden.

So kann gesammelt werden

Die Haus- und Straßensammlung kann mit Sammeldosen und/oder Sammellisten durchgeführt werden. Wer sammeln möchte, soll sich an die für den Wohnort zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Dort liegen die entsprechenden Sammlungsunterlagen bereit.

Sammlung mit Sammeldose

Bei einer Sammlung mit Sammeldosen sind sicher verschlossene und versiegelte Sammeldosen sowie ein Sammlerausweis mitzuführen. Zusätzlich ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument erforderlich. Nach Ende der Sammlung dürfen die Dosen nur im Beisein vertrauenswürdiger Personen geöffnet und ausgezählt werden. Das Ergebnis ist im Abrechnungsbogen einzutragen.

Auf Wunsch erhält der Sammler als Aufwandsentschädigung 10 Prozent seines Sammlungsertrages. Besonders engagierte Sammler bekommen eine Urkunde, ein Werbegeschenk und gegebenenfalls eine Einladung zur Dankveranstaltung in den Thüringer Landtag.

Sammlung mit Sammelliste

Bei Sammellisten trägt der Sammler seine Daten selbstständig im Kopf der Liste und im Sammlerausweis ein. Die persönlichen Daten der Spender sind absolut vertraulich zu behandeln. Ein Spender darf keine Kenntnis über Namen und weitere personenbezogene Daten anderer Spender erlangen.

Nur der Sammler nimmt Eintragungen in die Liste vor. Jeder gespendete Betrag ist einzutragen. Ein Name darf nur mit Einwilligung des Spenders und nur vom Sammler ergänzt werden. Spender, die nicht genannt werden möchten, sind mit „un genannt“ zu bezeichnen. Bleistifte dürfen nicht verwendet werden. Der Spender darf zu keinem Zeitpunkt in Kontakt mit der Sammelliste kommen. Die Sammelliste dient dem internen Nachweis für Sammler und Volksbund sowie gegebenenfalls zur Ausstellung einer Spendenquittung. Sammellisten dürfen nicht kopiert, geändert oder erweitert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

Abrechnung, Quittungen und Versicherung

Nach der Sammlung sind alle ausgegebenen Sammellisten, auch unbenutzte, sowie Sammeldosen, Sammlerausweise und Abrechnungsbögen zurückzugeben. Der Sammelertrag ist bis zum 01.12.2026 auf das Konto mit der IBAN DE22 8208 0000 0391 4914 00 und der BIC DRESDEFF827 zu überweisen. Als Verwendungszweck ist Ort, gegebenenfalls mit Listennummer, anzugeben.

Spender erhalten auf Wunsch ab einem Betrag von 10 Euro eine Spendenquittung. Diese wird durch den Landesverband Thüringen erstellt und versendet. Dafür müssen Name und vollständige Anschrift, gegebenenfalls auch die Firmenanschrift, gut leserlich auf der Sammelliste eingetragen sein.

Für Sammler besteht Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Sie stehen unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft. Ein Unfall während der Sammlung wird wie ein Arbeitsunfall behandelt. Die Berufsgenossenschaft übernimmt Invaliditätsfolgen, Unfallrente, Rehabilitation und Heilkosten über die Krankenkasse. Schmerzensgelder werden nicht gezahlt. Diebstähle und Sachschäden an Kraftfahrzeugen sind nicht versichert. Unfälle sind sofort dem Landesverband Thüringen zu melden.

Wer sammeln darf

Nach dem Thüringer Sammlungsgesetz darf grundsätzlich jeder sammeln, ausgenommen Kinder unter 14 Jahren. Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum 18. Lebensjahr dürfen bis zum Eintritt der Dunkelheit an der Sammlung teilnehmen. Sie müssen jeweils zu zweit sammeln und ausreichend beaufsichtigt werden.

Sammlungserlaubnis

Das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilte dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Thüringen, vertreten durch Herrn Henrik Hug, die jederzeit widerrufliche Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden in Thüringen in der Zeit vom 18.10.2026 bis 15.11.2026. Als Sammlungszweck ist die Erfüllung der Aufgaben gemäß Vereinssatzung genannt.

Die Sammlung ist rechtzeitig dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, in deren Gebiet gesammelt werden soll, unter Vorlage einer Kopie der Sammlungserlaubnis anzuzeigen.

Hintergrund zur Arbeit des Volksbundes

Im mitgelieferten Merkblatt weist der Volksbund darauf hin, dass er sich in 45 Ländern der Welt für den dauerhaften Erhalt von Kriegsgräberstätten einsetzt. Allein in Thüringen gibt es nach Angaben des Landesverbandes 570 teils größere und kleinere Kriegsgräberstätten.

Um Erinnerungsorte stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, seien gemeinsam mit Thüringer Schulen Informationstafeln auf verschiedenen Kriegsgräberstätten entwickelt worden. Genannt werden in diesem Zusammenhang der Parkfriedhof Heilbad Heiligenstadt mit Umsetzung 2023 und Beteiligung des Staatlichen Gymnasiums „Bergschule St. Elisabeth“, der Friedhof Sondershausen mit Umsetzung 2025 und Beteiligung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums sowie das Mahnmal OdF Sonderhausen mit Umsetzung 2026 und Beteiligung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums und des Schlossmuseums Sonderhausen.

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