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Haus- und Straßensammlung 2026 in Thüringen: Unterstützung für die Kriegsgräberfürsorge
Aufruf zur Haus- und Straßensammlung in Thüringen
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.
V. startet in Thüringen.
Er startet in Thüringen eine Haus- und Straßensammlung.
Der Landesverband Thüringen organisiert die Sammlung.
Die Sammlung läuft vom 18. Oktober bis 15. November 2026.
Die Sammlung endet am Volkstrauertag.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigte die Sammlung.
Die Genehmigung gilt mit dem Aktenzeichen 211.12-2152-08/26 TH.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilte die Genehmigung am 23. Oktober 2025.
Der Volksbund bittet um Unterstützung aus Thüringen.
Die Bitte richtet sich an Städte und Kommunen.
Die Bitte richtet sich auch an Bürgerinnen und Bürger.
Die Bitte richtet sich auch an Bürgerinnen und Bürger in Thüringen.
Der Volksbund bittet außerdem Soldaten der Bundeswehr um Unterstützung.
Der Volksbund bittet auch Reservisten der Bundeswehr um Unterstützung.
Der Volksbund bittet ausdrücklich auch Vereine um Mitarbeit.
Der Volksbund bittet außerdem Schulklassen um Mitarbeit.
Der Volksbund will, dass sich Sammler für den gemeinnützigen Zweck einsetzen.
Der Zweck soll Frieden fördern.
Wofür die Unterstützung eingesetzt wird
Der Volksbund nennt als Gegenleistung Beratungsleistungen.
Die Beratungen richtet sich an Städte, Kommunen und Kirchen.
Die Beratungen betreffen die Umsetzung des Gräbergesetzes.
Das Gräbergesetz soll Kriegsgräber pflegen und erhalten.
Der Volksbund unterstützt auch Schulen und andere Bildungsträger.
Die Unterstützung betrifft friedenspädagogische Projekte.
Die Projekte sollen historischen und lokalen Bezug haben.
Für Jugendliche nennt der Volksbund Workcamps in Europa.
Die Workcamps stehen unter dem Motto „Arbeit für den Frieden“.
Der Volksbund bietet Angehörigen außerdem Hilfe bei der Suche an.
Die Suche betrifft Gräber von Gefallenen.
Die Suche betrifft auch Gräber von Vermissten.
Wie die Sammlung durchgeführt werden kann
Der Volksbund nennt zwei Wege für die Sammlung.
Die Sammlung kann mit Sammeldosen erfolgen.
Die Sammlung kann auch mit Sammellisten erfolgen.
Wer sammeln möchte, soll sich an die Wohnort-Verwaltungsbehörde wenden.
Die Verwaltungsbehörde stellt Sammlungsunterlagen bereit.
Sammlung mit Sammeldose
Bei einer Sammlung mit Sammeldosen soll der Sammler Dosen mitführen.
Die Sammeldosen sollen sicher verschlossen und versiegelt sein.
Der Sammler soll einen Sammlerausweis mitführen.
Der Sammler soll ein gültiges amtliches Ausweisdokument mitführen.
Nach Ende der Sammlung darf der Sammler die Dosen nur öffnen.
Der Sammler darf die Dosen nur im Beisein vertrauenswürdiger Personen öffnen.
Der Sammler soll die Dosen auch nur mit diesen Personen auszählen.
Der Sammler soll das Ergebnis im Abrechnungsbogen eintragen.
Der Sammler kann auf Wunsch 10 Prozent erhalten.
Die 10 Prozent beziehen sich auf den Sammlungsertrag.
Besonders engagierte Sammler können eine Urkunde erhalten.
Besonders engagierte Sammler können ein Werbegeschenk erhalten.
Besonders engagierte Sammler können eine Einladung zur Dankveranstaltung erhalten.
Die Dankveranstaltung kann im Thüringer Landtag stattfinden.
Sammlung mit Sammelliste
Bei Sammellisten trägt der Sammler Daten selbstständig ein.
Der Sammler trägt die Daten in die Liste ein.
Der Sammler trägt die Daten in den Sammlerausweis ein.
Der Sammler soll persönliche Daten der Spender vertraulich behandeln.
Ein Spender darf keine Kenntnis über andere Spender erhalten.
Das gilt für Namen und weitere personenbezogene Daten.
Nur der Sammler soll Eintragungen vornehmen.
Der Sammler soll jeden gespendeten Betrag eintragen.
Ein Name darf nur mit Einwilligung des Spenders ergänzt werden.
Nur der Sammler darf den Namen ergänzen.
Spender ohne Nennung sollen mit „un genannt“ bezeichnet werden.
Der Sammler darf keine Bleistifte verwenden.
Der Spender darf zu keinem Zeitpunkt zur Sammelliste kommen.
Die Sammelliste dient dem internen Nachweis.
Der interne Nachweis gilt für Sammler und den Volksbund.
Die Sammelliste kann auch für Spendenquittungen dienen.
Der Volksbund nennt als Vorgabe, dass Sammellisten nicht kopiert werden dürfen.
Der Volksbund nennt, dass Sammellisten nicht geändert werden dürfen.
Der Volksbund nennt, dass Sammellisten nicht erweitert werden dürfen.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
Abrechnung, Quittungen und Versicherung
Nach der Sammlung soll der Sammler alles zurückgeben.
Der Sammler soll alle ausgegebenen Sammellisten zurückgeben.
Auch unbenutzte Sammellisten sollen zurückgegeben werden.
Der Sammler soll außerdem Sammeldosen zurückgeben.
Der Sammler soll außerdem Sammlerausweise zurückgeben.
Der Sammler soll außerdem Abrechnungsbögen zurückgeben.
Der Volksbund nennt eine Frist für die Überweisung.
Der Sammlertrag ist bis zum 1. Dezember 2026 zu überweisen.
Die Überweisung erfolgt auf folgendes Konto.
- IBAN: DE22 8208 0000 0391 4914 00
- BIC: DRESDEFF827
Als Verwendungszweck soll Ort angegeben werden.
Der Verwendungszweck soll gegebenenfalls auch die Listennummer enthalten.
Spender erhalten auf Wunsch eine Spendenquittung.
Der Wunsch gilt ab einem Betrag von 10 Euro.
Der Landesverband Thüringen erstellt die Spendenquittung.
Der Landesverband Thüringen versendet die Spendenquittung.
Dafür soll die Sammelliste Name und vollständige Anschrift enthalten.
Die Angaben sollen gut leserlich sein.
Die Sammelliste kann auch eine Firmenanschrift enthalten.
Der Sammler erhält Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz gilt über die Berufsgenossenschaft.
Ein Unfall während der Sammlung gilt wie ein Arbeitsunfall.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt Invaliditätsfolgen.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt Unfallrente.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt Rehabilitation.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt Heilkosten über die Krankenkasse.
Schmerzensgelder werden nach Angaben des Volksbundes nicht gezahlt.
Diebstähle sind nach Angaben des Volksbundes nicht versichert.
Sachschäden an Kraftfahrzeugen sind nach Angaben des Volksbundes nicht versichert.
Unfälle sollen sofort dem Landesverband Thüringen gemeldet