Jena setzt bei FC Carl Zeiss-Heimspielen 2026/2027 auf neue 90-Prozent-Grenze
Die Stadt reagiert auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera im Eilverfahren zum Auflagenbescheid und sieht die rechtliche Klärung zur Verortung aktiver Fans als zentral an.
Die Stadt Jena hat auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 26. August 2026 reagiert. Nach Angaben der Kommune hat das Gericht im Eilverfahren über den Auflagenbescheid für die Heimspiele des FC Carl Zeiss Jena in der Saison 2026/2027 entschieden. Für Spiele mit erhöhtem Risiko soll demnach bei Kapazitätsreduzierungen künftig die verbandsrechtliche Grenze von 90 Prozent statt bislang etwa 80 Prozent des zugelassenen Fassungsvermögens der Stehplatzbereiche gelten.
Die Stadt kündigte an, die verfahrens- und begründungsbezogenen Anforderungen des Gerichts vollständig umzusetzen und wie gefordert in jedem Einzelfall zu entscheiden.
Gerichtliche Klärung zur Verortung
Nach Einschätzung der Stadt ist die rechtliche Klärung zur Kapazität und zur Verortung von größerer Bedeutung als die genannte Prozentzahl. Die heutige Unterbringung der aktiven Fanszene auf der Südtribüne sei das Ergebnis eines früheren Kompromisses zwischen Sicherheitsbehörden, Stadionbetreiber und Fanszene. Der Stadtrat habe mit Beschluss vom 14. November 2018 ursprünglich eine möglichst weitgehende räumliche Trennung vorgesehen: Die Gästefans im Süden, die aktive Heimfanszene im Norden. Die spätere Rückkehr der aktiven Fanszene in den Süden habe auf einem gemeinsam getragenen Grundkonsens über die besonderen Sicherheitsbedingungen dieser Lösung beruht.
Das Verfahren gegen die Stadt Jena wurde vereinsseitig durch den Vizepräsidenten des FC Carl Zeiss Jena, Rechtsanwalt Tom Hilliger, geführt. Dessen Kanzlei vertritt die FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH als Prozessbevollmächtigte. Zur Verortung habe das Gericht die Beteiligten ausdrücklich befragt. Beide hätten übereinstimmend erklärt, dass es keine Zusage, keinen Vertrag und keine sonstige rechtsverbindliche Erklärung gebe, nach der der aktiven Heimfanszene der Block N in der Südkurve vorzuhalten wäre.
Folgen für künftige Risikospiele
Das Gericht habe festgestellt, dass das Interesse am Belegen eines bestimmten Stadionblocks über die allgemeine Handlungsfreiheit hinaus keine rechtlich geschützte Position sei. Zudem sei eine gefahrenreduzierende Verlegung der aktiven Fanszene, sofern sie im Einzelfall auf Grundlage einer zureichenden Gefahrenprognose erforderlich werde, gegenüber einer Kapazitätsbegrenzung das mildere Mittel.
Für die Sicherheitsbehörden ergebe sich daraus eine veränderte Prüfreihenfolge. Wo die unmittelbare Nachbarschaft zweier verfeindeter aktiver Fanszenen auf derselben Tribüne, getrennt lediglich durch einen etwa 50 Meter breiten Pufferblock, das Eskalationsrisiko erzeuge, sei künftig nicht in erster Linie die Zuschauerzahl zu senken, sondern der Abstand zu vergrößern.
Die Stadt Jena will nach eigenen Angaben für jedes Risikospiel eine dokumentierte, einzelfallbezogene Gefahrenprognose erstellen und den Verein zuvor förmlich anhören. Ergibt diese Prüfung, dass die räumliche Nähe der maßgebliche Risikofaktor ist, soll die Verlegung der aktiven Heimfanszene in einen deutlich weiter vom Gästebereich entfernten Stadionbereich angeordnet werden. In diesem Fall könnte die Südtribüne deutlich höher ausgelastet werden als bisher.
Stellungnahme aus dem Rathaus
Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Benjamin Koppe erklärte, der bisherige Weg habe allen Seiten etwas abverlangt: der Polizei, dem Stadionbetreiber, der Stadt und auch der Fanszene. Genau deshalb habe er über Jahre gehalten. Dass die Vereinsführung ihn aufgekündigt habe, bedauere er sehr. Vor Gericht habe der Verein nun selbst erklärt, dass es keinen Anspruch auf einen bestimmten Block gebe. Das sei die eigentliche Botschaft des Beschlusses. Wer die volle Kapazität wolle, könne sie bekommen, aber nicht mit aktiver Fanszene fünfzig Meter neben dem Gästeblock.
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