Keine Klage gegen Ausbau der B 88 zur Osttangente
Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den geplanten Ausbau der B 88 zur Osttangente ist keine Klage eingereicht worden. Die Klagefristen für die Öffentlichkeit und für Personen, die im Verfahren Einwände erhoben hatten, sind abgelaufen. Der Beschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 29. Juni 2026 lag vom 31. August bis zum 14. September öffentlich aus.
Damit ist ein rechtlicher Schritt abgeschlossen, der es der Stadt ermöglicht, die nächsten Schritte zu planen. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung ist angesichts der aktuellen Haushaltslage jedoch noch nicht möglich.
Entlastung und Entwicklung der Innenstadt
Der vierstreifige Ausbau der B 88 im Bereich der Osttangente ist Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplans. Ziel ist, den Durchgangsverkehr aus stark belasteten Innenstadtbereichen herauszuhalten und so Möglichkeiten für eine stadtverträgliche Entwicklung zu schaffen. Insbesondere der Löbdergraben und die Karl-Liebknecht-Straße sollen vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Langfristig soll dadurch die Grundlage für eine umfassende verkehrliche Entlastung und Aufwertung des Löbdergrabens entstehen.
Zum Vorhaben gehören mehrere miteinander verbundene Bereiche: der Knotenpunkt Fischergasse/Knebelstraße, die Bereiche Am Eisenbahndamm und Am Anger, die südliche Wiesenstraße sowie die Angerkreuzung.
Radverkehr und neue Bäume
Entlang der gesamten Strecke sind durchgängige Radverkehrsanlagen auf beiden Seiten vorgesehen, jeweils richtungstreu für die jeweilige Fahrtrichtung. Zudem sind umfangreiche Baumneupflanzungen geplant.
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